Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

2002/07/0020

Rechtssatz

Einstweilige Verfügungen nach Paragraph 122, Absatz eins, WRG 1959 dürfen nicht "rein vorbeugend", d.h. vor Beginn einer allenfalls gefährlichen Tätigkeit, erlassen werden (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0108).