Verwaltungsgerichtshof
27.06.2002
2002/07/0020
Einstweilige Verfügungen nach Paragraph 122, Absatz eins, WRG 1959 dürfen nicht "rein vorbeugend", d.h. vor Beginn einer allenfalls gefährlichen Tätigkeit, erlassen werden (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0108).