Verwaltungsgerichtshof
27.06.2002
2002/07/0014
Eine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter Schutzgüter zu besorgen ist (Hinweis E 10.8.2000, 2000/07/0031).