Verwaltungsgerichtshof
19.09.2006
2002/06/0120
Spielbüchler (in Rummel [Hrsg], Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2000, Rz 7 zu Paragraph 365, ABGB) hält es zumindest bei Liegenschaften im Hinblick auf die Kundbarkeit des Enteignungstatbestandes aus dem Grundbuch für zweifelhaft, ob Dritte die enteignete Sache vor Zweckverwirklichung vom Begünstigten gutgläubig erwerben können (diesem Zweifel folgend Korinek in Korinek/Holoubek [Hrsg], Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Loseblattausgabe, zu Artikel 5, StGG, Rz 35, FN 153). Übertragen auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass es nicht als selbstverständlich angesehen werden kann, dass der Erwerb der Grundstücksteile durch den Erstmitbeteiligten tatsächlich im guten Glauben erfolgt ist.