Verwaltungsgerichtshof
17.06.2003
2002/05/1503
Parteistellung im baupolizeilichen Auftragsverfahren hat nur derjenige, gegen den der Auftrag tatsächlich ergangen ist, nicht jedoch derjenige, gegen den der Auftrag richtigerweise (auch) zu ergehen gehabt hätte vergleiche E vom 22. Mai 1999, Zl. 99/06/0035).