Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2003

Geschäftszahl

2002/05/1007

Rechtssatz

Dass für einen 0,5 m hohen Spitzboden über ausgebauten Dachräumen ein Zugang angebracht werden müsste, kann Paragraph 63, Absatz eins, NÖ BauTV 1997 nicht entnommen werden.