Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2003

Geschäftszahl

2002/05/0728

Rechtssatz

Für geringfügige Bauten im Sinne des Paragraph 20, Absatz 4, zweiter Satz Bgld RPG wird das Tatbestandselement der Notwendigkeit der vorgesehenen Baumaßnahmen im Sinne des Paragraph 20, Absatz 4, erster Satz Bgld RPG nicht gefordert. Der Gesetzgeber führt in Paragraph 20, Absatz 4, zweiter Satz Bgld RPG unter dem Begriff der geringfügigen Bauten beispielsweise "Garten- und Gerätehütten, kleine Statuen" an, woraus sich ergibt, dass diese geringfügigen Bauten auch nicht für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sein müssen.