Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2003

Geschäftszahl

2002/05/0728

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0317 E 27. April 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Das Fehlen bereits einer Voraussetzung des Paragraph 20, Absatz 5, Bgld RPG hat zur Folge, dass die Notwendigkeit der Maßnahme im Sinne des Paragraph 20, Absatz 4, Bgld RPG nicht anzunehmen ist.