Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2003

Geschäftszahl

2002/05/0687

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0317 E 27. April 2000 RS 1

(hier zum OÖ ROG 1994)

Stammrechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Bauvorhabens für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist an die hiefür maßgebenden Kriterien nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).