Verwaltungsgerichtshof
16.12.2003
2002/05/0687
GRS wie 98/10/0317 E 27. April 2000 RS 1
(hier zum OÖ ROG 1994)
Bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Bauvorhabens für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist an die hiefür maßgebenden Kriterien nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).