Verwaltungsgerichtshof
14.12.2004
2002/05/0244
So wie ein durchgeführtes Ermittlungsverfahren die Erlassung eines Mandatsbescheides nicht hindert, bedeutet die Nichtdurchführung eines Ermittlungsverfahrens keineswegs, dass ein in einem solchen Fall ergangener Bescheid ein Mandatsbescheid sein müsse.