Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2004

Geschäftszahl

2002/05/0244

Rechtssatz

So wie ein durchgeführtes Ermittlungsverfahren die Erlassung eines Mandatsbescheides nicht hindert, bedeutet die Nichtdurchführung eines Ermittlungsverfahrens keineswegs, dass ein in einem solchen Fall ergangener Bescheid ein Mandatsbescheid sein müsse.