Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2004

Geschäftszahl

2002/05/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/05/0210 E 26. Juni 1990 VwSlg 13237 A/1990 RS 6 (hier nur hinsichtlich der betroffenen Grundeigentümer)

Stammrechtssatz

Ein Mitspracherecht hinsichtlich einer auf das ElektrotechnikG gestützten elekrizitätsrechtlichen Bewilligung steht den Grundeigentümern bzw dinglich Berechtigten nicht zu.