Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2004

Geschäftszahl

2002/04/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/04/0111 E 15. September 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung nach Paragraph 81, GewO 1994 ist ohne entsprechenden, von einer legitimierten Partei gestellten Antrag geeignet, einen Nachbarn in den aus der Gewerbeordnung erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten zu verletzen.