Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2004

Geschäftszahl

2002/04/0193

Rechtssatz

Die Verleihung einer Berechtigung ist eine wesentlich im privaten Interesse der solcherart berechtigten Partei liegende Amtshandlung (Hinweis E vom 12.10.1964, Zl. 0139/63).