Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2004

Geschäftszahl

2002/04/0027

Rechtssatz

Soweit sich die Nachbarn gegen den Entfall der Vorschreibung einer Bergschaden-Haftpflichtversicherung wenden, bewegt sich das Vorbringen außerhalb jenes Bereiches subjektiv-öffentlicher Rechte, der den Nachbarn vom MinROG im Verfahren zur Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen eingeräumt ist.