Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Geschäftszahl

2002/03/0224

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0431 E 14. November 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Der Vorwurf des "Lenkens" iSd Paragraph 5, Absatz 2, StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.