Verwaltungsgerichtshof
28.03.2006
2002/03/0220
GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 1
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das mit einem Alkomaten erzielte Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung mache und der Gesetzgeber dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Messgeräte ausgegangen sei vergleiche etwa das Erkenntnis vom 15. Mai 1991, Zl. 91/02/0006).