Verwaltungsgerichtshof
30.06.2006
2002/03/0213
Nach der RL 85/337/EWG in der Stammfassung sind die wesentlichen Auswahlgründe für die getroffene Trassenvariantenauswahl gemäß Anhang römisch drei Ziffer 2, nur "gegebenenfalls" anzugeben und gehören die Angaben über die Variantenuntersuchung nicht zu den Mindestangaben gemäß Artikel 5, Absatz 2, der RL.