Verwaltungsgerichtshof
30.06.2006
2002/03/0213
Ausgehend davon, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der RL 85/337/EWG auch in einem dem Genehmigungsverfahren vorgelagerten Stadium durchgeführt werden kann und zu diesem Zeitpunkt der Genehmigungsantrag, der dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren zugrunde liegt, noch nicht notwendigerweise vorliegen muss, ist nicht zu erkennen, dass den Zielen der RL 85/337/EWG nicht entsprochen wäre, wenn der Öffentlichkeit zunächst nur die Angaben nach Artikel 5, der RL zugänglich gemacht werden, die ohnehin unter anderem eine Beschreibung des Projekts nach Standort, Art und Umfang sowie eine "Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Projekts und des Bedarfs an Grund und Boden" vergleiche Artikel 5, Absatz 2 und Anhang römisch drei der RL) enthalten müssen.