Verwaltungsgerichtshof
30.06.2006
2002/03/0213
Daran, dass im Fall mehrstufiger Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgelagerten Verfahren durchgeführt werden kann, hat sich durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 nichts geändert. In der nunmehr geltenden, durch die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 neuerlich geänderten Fassung des Artikel 6, Absatz 2 und 4 der Richtlinie 2003/35/EWG des Rates vom 26. Mai 2003 wird sogar ausdrücklich festgehalten, dass die Öffentlichkeit möglichst "frühzeitig" über umweltbezogene Entscheidungsverfahren zu informieren und der betroffenen Öffentlichkeit "frühzeitig" Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.