Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2003

Geschäftszahl

2002/03/0112

Rechtssatz

Als nicht zulässig erachtet es der Verwaltungsgerichtshof für die Annahme des Nichtvorliegens der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994, das Verhalten vor den Gendarmeriebeamten und im strafgerichtlichen Verfahren (hier betreffend fahrlässige Tötung) zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit heranzuziehen (hier: diese Umstände können aber nicht als für die von der belangten Behörde getroffene Annahme des Nichtvorliegens der Vertrauenswürdigkeit maßgeblich angesehen werden).