Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2003

Geschäftszahl

2002/03/0112

Rechtssatz

Entscheidend für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 ist im Falle der Begehung einer Straftat das dem Urteil, mit welchem über Schuld und Strafe abgesprochen wurde, zu Grunde liegende Verhalten.