Verwaltungsgerichtshof
08.06.2005
2002/03/0076
GRS wie 89/05/0004 E 26. Juni 1990 RS 5
Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann
(Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/03/0077 E 8. Juni 2005