Verwaltungsgerichtshof
27.12.2007
2002/03/0055
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurden mit der in Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 1998, (GGBG), in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1999,, genannten Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 in der Fassung der Richtlinie 1999/47/EG der Kommission vom 21. Mai 1999 die Regelungen des ADR in das Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Da der Inhalt dieser Richtlinien mit dem ADR übereinstimmt, wurde der Beschwerdeführer in keinen Rechten verletzt, wenn die belangte Behörde im Spruch die inhaltsgleichen Regelungen des ADR angeführt hat vergleiche dazu etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. November 2003, Zl. 2001/03/0342, und vom 18. März 2004, Zl. 2001/03/0440).