Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2002

Geschäftszahl

2002/03/0048

Rechtssatz

Das Gebotszeichen nach Paragraph 52, Litera b, Ziffer 15, StVO 1960 muss nicht auf das Bestehen einer Einbahn zurückgeführt werden (Hinweis E 10.10.1997, 97/02/0215, mwH).