Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2004

Geschäftszahl

2002/03/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/03/0353 E 22. April 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Da die Erstattung der Gegenschrift und die Aktenvorlage zu den in einer gemeinsamen Ausfertigung zusammengefaßten Bescheiden des UVS durch das Einzelmitglied und die Kammer gemeinsam erfolgten, war nur die auf den Kammerbescheid entfallende Hälfte des geltend gemachten Schriftsatzaufwandes und Vorlageaufwandes zuzusprechen (Hinweis E 16.4.1997, 96/03/0334, 97/03/0049).