Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2003

Geschäftszahl

2002/02/0192

Rechtssatz

Wer ein geparktes Fahrzeug besteigt, die Handbremse löst und das leicht schräg stehende Fahrzeug zurückrollen lässt, lenkt es, weil er mit dieser Handlung die Fahrgeschwindigkeit und die Richtung des Fahrzeuges beeinflusst (Hinweis E 7. November 1963, 981/62, VwSlg 6143 A/1963; E 24. September 1997, 95/03/0143).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2002/02/0193