Verwaltungsgerichtshof
28.02.2003
2002/02/0192
Wer ein geparktes Fahrzeug besteigt, die Handbremse löst und das leicht schräg stehende Fahrzeug zurückrollen lässt, lenkt es, weil er mit dieser Handlung die Fahrgeschwindigkeit und die Richtung des Fahrzeuges beeinflusst (Hinweis E 7. November 1963, 981/62, VwSlg 6143 A/1963; E 24. September 1997, 95/03/0143).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2002/02/0193