Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2002

Geschäftszahl

2002/02/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0092 E 28. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (Paragraph 39, Absatz 2, Ziffer 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.