Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2002

Geschäftszahl

2002/02/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0096 E 30. Mai 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Richten sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Dienstnehmer, liegen mehrere Straftaten vor (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; hier: Übertretung der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten, BGBl 1974/39).