Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2002

Geschäftszahl

2002/02/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd Paragraph 44 a, Ziffer 3, VStG ist die Strafsanktionsnorm zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung findet. Selbst die Anwendung einer falschen Strafsanktionsnorm verletzt den Bestraften dann, wenn die Strafdrohung mit der richtigen ident ist, in keinen subjektiven Recht (Hinweis E 6.10.1986, 86/10/0086).