Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2001

Geschäftszahl

2001/19/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/19/0207 E 25. Februar 2000 RS 6

Stammrechtssatz

Wenn sich der Fremde im Zeitpunkt seiner Antragstellung im Inland aufgehalten hat, ist dem Paragraph 14, Absatz 2, erster Satz FrG 1997 nicht Genüge getan. Dieser Umstand bildet einen Versagungsgrund (Hinweis E 14.5.1999, 98/19/0230).