Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2001

Geschäftszahl

2001/18/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0083 E 21. April 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Aufgrund der in hohem Maß sozialschädlichen Suchtgiftdelikte steht selbst eine ansonsten völlige soziale Integration des Fremden der Erlassung des Aufenthaltsverbotes aus der Sicht des Paragraph 37, Absatz 2, FrG 1997 nicht entgegen (Hinweis E 6.9.1996, 96/18/0246; E 30.1.1997, 97/18/0024).