Verwaltungsgerichtshof
28.01.2002
2001/17/0159
GRS wie 91/17/0044 E 21. Mai 1992 VwSlg 6673 F/1992 RS 9 (hier: vertretungsbefugter Vizepräsident)
Der als Obmann zum Vertreter des Vereins Bestellte hat sich bei Übernahme seiner Funktion über seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu unterrichten.