Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.2005

Geschäftszahl

2001/17/0135

Rechtssatz

Gemäß Artikel 4, Absatz 4, der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 ist die Flächenstilllegungserklärung Teil des Beihilfeantrages und ist gleichzeitig mit diesem einzureichen. Es gelten daher für die Änderung der Flächenstilllegungserklärung die für den Beihilfeantrag vorgesehenen Vorschriften.