Verwaltungsgerichtshof
01.07.2005
2001/17/0135
Gemäß Artikel 4, Absatz 4, der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 ist die Flächenstilllegungserklärung Teil des Beihilfeantrages und ist gleichzeitig mit diesem einzureichen. Es gelten daher für die Änderung der Flächenstilllegungserklärung die für den Beihilfeantrag vorgesehenen Vorschriften.