Verwaltungsgerichtshof
21.05.2001
2001/17/0074
Es kommt nicht darauf an, dass der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Veräußerer; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, das Unternehmen bzw den Betrieb fortzuführen (Hinweis E 29.1.1998, 95/15/0037, zu Paragraph 14, BAO).