Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2001

Geschäftszahl

2001/16/0230

Rechtssatz

Die Kriterien für das Vorliegen der Bauherreneigenschaft müssen kumulativ vorliegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2001/16/0231