Verwaltungsgerichtshof
24.06.2004
2001/15/0134
GRS wie 1286/59 E 25. April 1961 VwSlg 2423 F/1961; RS 3
Wird in zweiter Instanz das Strafverfahren in einem Punkt eingestellt, dann darf durch die im übrigen bestätigende Rechtsmittelentscheidung das von der ersten Instanz verhängte Strafausmaß nicht aufrecht erhalten werden, wenn nicht der Amtsbeauftragte seinerseits Berufung eingelegt hat.