Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2004

Geschäftszahl

2001/15/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1286/59 E 25. April 1961 VwSlg 2423 F/1961; RS 3

Stammrechtssatz

Wird in zweiter Instanz das Strafverfahren in einem Punkt eingestellt, dann darf durch die im übrigen bestätigende Rechtsmittelentscheidung das von der ersten Instanz verhängte Strafausmaß nicht aufrecht erhalten werden, wenn nicht der Amtsbeauftragte seinerseits Berufung eingelegt hat.