Verwaltungsgerichtshof
23.10.2002
2001/12/0262
Ausführungen dazu, dass der Antrag des Beamten, ihm eine Funktionszulage (für die Funktionsgruppe 3) zuzuerkennen, weil sein Arbeitsplatz nunmehr diese Wertigkeit aufweise, als Antrag auf Feststellung seiner besoldungsrechtlichen Stellung zu verstehen ist, zu dessen Erledigung nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 23, DVV 1981 die nachgeordnete Dienststelle zuständig ist.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/12/0263 E 23. Oktober 2002