Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2003

Geschäftszahl

2001/12/0195

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Bewertungsreferenten der Abteilung römisch zwei B 2 des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport die Voraussetzungen für die Heranziehung als Amtssachverständige für Bewertungsfragen im Sinne des Paragraph 52, AVG erfüllen.