Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2004

Geschäftszahl

2001/12/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/09/0047 E 30. Oktober 1991 RS 13

(hier mit dem Zusatz: Sie hat dann aber im Rahmen der in der Bescheidbegründung näher auszuführenden Beweiswürdigung in nachvollziehbarer Weise die Gedankengänge darzulegen, die sie zu ihrem Vorgehen veranlasst haben.)

Stammrechtssatz

Die Beh kann bei Vorliegen zweier einander widersprechender Gutachten auf Grund eigener Überlegungen mit entsprechender Begründung einem Gutachten wegen dessen größerer Glaubwürdigkeit bzw Schlüssigkeit den Vorzug geben.