Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2002

Geschäftszahl

2001/12/0169

Rechtssatz

Die Erhebung einer im Ergebnis unberechtigten Privatanklage durch einen Lehrer gegen einen Kollegen stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen Dienstpflichten dar. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Erhebung einer solchen Klage wider besseres Wissen oder ohne im Rahmen des Zumutbaren gebotene Erhebung des maßgeblichen Sachverhaltes erfolgt wäre.