Verwaltungsgerichtshof
24.04.2002
2001/12/0169
Die Erhebung einer im Ergebnis unberechtigten Privatanklage durch einen Lehrer gegen einen Kollegen stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen Dienstpflichten dar. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Erhebung einer solchen Klage wider besseres Wissen oder ohne im Rahmen des Zumutbaren gebotene Erhebung des maßgeblichen Sachverhaltes erfolgt wäre.