Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.2004

Geschäftszahl

2001/12/0163

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. April 1997 in Rechtssache C-180/95 - Nils Draehmpaehl, Slg. 1997 Seite I-02195) stellt die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 nicht auf ein Verschulden des Dienstgebers ab. Paragraph 15, Absatz eins, BGBG ist richtlinienkonform somit dahingehend auszulegen, dass für eine Haftung des Bundes nach dieser Bestimmung ein Verschulden seines Organwalters nicht erforderlich ist vergleiche in diesem Sinn den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 21. Oktober 1998, 9 ObA 264/98h, betreffend die Haftung nach dem Gleichbehandlungsgesetz).