Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.2004

Geschäftszahl

2001/12/0163

Rechtssatz

Für den Ersatzanspruch dem Grunde nach ist es nicht maßgeblich, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Setzung des Ernennungs- oder Betrauungsaktes selbst oder bereits vorgelagert "im Verfahren für den beruflichen Aufstieg" (so die ErläutRV 1831 BlgNR 20. Gesetzgebungsperiode 18f zur Neufassung des Paragraph 15, BGBG durch die Novelle BGBl.I Nr.132 aus 1999,) erfolgte.