Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2003

Geschäftszahl

2001/12/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 2

hier: ohne Klammerausdruck

Stammrechtssatz

Auch einem Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde, ist das nach der Judikatur optierenden Beamten zustehende Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes eingeräumt. (nähere Begründung im Erkenntnis)