Verwaltungsgerichtshof
09.06.2004
2001/12/0110
Für den der Arbeitsplatzbewertung zu Grunde liegenden Vergleich nach Paragraph 137, BDG 1979 sind stets die dem Arbeitsplatz jeweils tatsächlich zugeordneten Aufgaben maßgebend vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 2002, Zl. 98/12/0087, u.a.) und nicht die (subjektiven) Fähigkeiten der vom Dienstgeber eingesetzten Organwalter.