Verwaltungsgerichtshof
22.12.2006
2001/12/0105
Paragraph 29, Absatz 3, Litera b, Geo kommt für die Arbeitsplatzbewertung im Funktionszulagenschema keine Bedeutung zu. Dafür ist nämlich ausschließlich das Regelungssystem des BDG 1979 in der Fassung des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 relevant. Einer in Ausführung anderer Gesetze, insbesondere aus dem Verfahrensrecht der Justiz, ergangenen Verordnung des Bundesministers für Justiz in der Fassung des Jahres 1963 kann nicht unterstellt werden, diese gesetzlichen Bestimmungen des Jahres 1994 ändern oder präzisieren zu wollen.