Verwaltungsgerichtshof
15.04.2005
2001/12/0091
Bei einer Risikozunahme der Kanzerogenese von lediglich 1% kann jedenfalls nicht davon gesprochen werden, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Kausalzusammenhang zwischen der Strahlenexposition des Verstorbenen (Röntgenologe) und seiner Erkrankung an akuter myeloischer Leukämie nachgewiesen ist.