Verwaltungsgerichtshof
14.05.2004
2001/12/0046
GRS wie 2001/12/0195 E 25. April 2003 RS 16
(hier: vergleiche Paragraph 137, Absatz eins, zweiter Satz BDG 1979)
Für den Fall, dass mit den ressortspezifischen Richtverwendungen eine Bewertung nicht vorgenommen werden kann, was entsprechend zu begründen wäre, ist ein Vergleich mit ressortfremden Richtverwendungen derselben Verwendungsgruppe zulässig vergleiche Paragraph 143, Absatz eins, zweiter Satz BDG 1979).