Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2002

Geschäftszahl

2001/11/0243

Rechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbefehles ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob der Behörde in einem gemäß Paragraph 36 a, WehrG 1990 durchgeführten Verfahren Verfahrensfehler unterlaufen sind.