Verwaltungsgerichtshof
26.02.2002
2001/11/0243
Für die Frage der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbefehles ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob der Behörde in einem gemäß Paragraph 36 a, WehrG 1990 durchgeführten Verfahren Verfahrensfehler unterlaufen sind.