Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2004

Geschäftszahl

2001/10/0182

Rechtssatz

Aus dem in Paragraph 2, Absatz eins, VVG normierten Schonungsprinzip ergibt sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht nur, dass der Verpflichtete im Rahmen des Parteiengehörs sowie in der Berufung geltend machen kann, dass die Annahmen der Behörde über die Höhe der voraussichtlichen Kosten unrichtig sind vergleiche E vom 30. April 1998, Zl. 98/06/0032).