Verwaltungsgerichtshof
22.04.2002
2001/10/0105
GRS wie 2000/10/0022 E 18. Februar 2002 RS 8
Die Verwendung eines "Divisors 365", dessen Grundlagen in Ansehung des Zusammenhangs zwischen Fremdennächtigung und Inanspruchnahme von Apothekenleistungen nicht dargelegt werden, stellt keine ausreichende Begründung für eine entsprechende Berücksichtigung von Fremdennächtigungen bei der Bedarfsprüfung dar. Bezüglich des Ausmaßes, in dem Fremdennächtigungen bei der Bedarfsbeurteilung zu berücksichtigen sind, bedarf es vielmehr (allgemeiner) empirischer Untersuchungsergebnisse, die belegen, in welchem Ausmaß Fremdennächtigungen für eine Inanspruchnahme von Apothekenleistungen in Frage kommen, wobei solche Untersuchungen freilich nicht für jeden Einzelfall angestellt werden müssen. In Betracht kommen durchaus auch allgemein gültige Kennzahlen, sofern sie auf empirischen Untersuchungen mit (statistischen) Methoden beruhen, die gewährleisten, dass sie den erwähnten Zusammenhang ausreichend widerspiegeln vergleiche das hg Erkenntnis vom 16. November 1998, Zl 98/10/0306).