Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2003

Geschäftszahl

2001/10/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0188 E 18. Februar 2002 RS 6

Stammrechtssatz

Aus Paragraph eins, TKG 1997 ergibt sich, dass der Gesetzgeber allgemein ein öffentliches Interesse an der Versorgung mit Dienstleistungen der Telekommunikation anerkennt.