Verwaltungsgerichtshof
31.03.2003
2001/10/0093
GRS wie 99/10/0188 E 18. Februar 2002 RS 6
Aus Paragraph eins, TKG 1997 ergibt sich, dass der Gesetzgeber allgemein ein öffentliches Interesse an der Versorgung mit Dienstleistungen der Telekommunikation anerkennt.